Eheliches Güterrecht

Eheliches Güterrecht: Zugewinnausgleich und Verbindlichkeiten

Eheliches Güterrecht für Jena

Zugewinnausgleich: Ausgleich des Vermögenszuwachses aus der Ehe

Sie haben vor der Eheschließung keinen notariellen Ehevertrag unterzeichnet und somit auch nicht den Güterstand Ihrer Ehe geregelt? Dann gilt für Ihre Ehe der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.

Im Falle einer Scheidung geht es dann darum, den Vermögenszuwachs aus der Ehe auszugleichen. Der Zugewinn umfasst das gesamte in der Ehe erworbene Vermögen. Ein etwaiger Ausgleichsanspruch muss ermittelt und beziffert werden.

Gern stehe Ihnen bei der Prüfung und Berechnung und bei der Durchsetzung Ihres Zugewinnausgleichsanspruchs, aber natürlich auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Seite – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Auch um die rechtssichere Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen kümmere ich mich.

Achtung: Unter Umständen sollten Sie einen Unternehmer-Ehevertrag in Betracht ziehen. Mit solch einem Vertrag, in dem der Zugewinn bereits vor einer Scheidung geregelt ist, schützen Sie das Betriebsvermögen.

Verbindlichkeiten

Wer muss zahlen und wie viel?

Viele Ehepartner denken, dass sie mit der Eheschließung für die Verbindlichkeiten Ihres Partners gegenüber Gläubigern mithaften müssen. Das ist nicht der Fall. Der Partner trägt die Verantwortung für seine Schulden selbst. Entscheidend ist, wer vertraglich als Schuldner in der Pflicht ist.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Beispielsweise bei Geschäften des täglichen Lebensbedarfs. Nach § 1357 Abs. 1 BGB sind beide Ehepartner berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie einzugehen. In diesem Fall gehen beide Ehepartner eine Verpflichtung ein.

Bei gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten besteht unter Umstanden ein Unterschied zwischen der Haftung im Außenverhältnis und der Haftung im Innenverhältnis. Erstere betrifft die gegenüber einem Gläubiger. Letztere umfasst die Haftung gegenüber dem Ehepartner. Hier steht Ihnen unter Umständen ein Ausgleichsanspruch gegen Ihren Ehepartner zu, sofern eine Trennung stattfindet und Sie weiterhin einen Kredit abbezahlen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wessen wirtschaftlichen Interessen der Kredit dient.

Als Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Jena unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall einer gemeinsamen Verbindlichkeit oder auch bei der Abwehr einer unberechtigten Forderung.

Verbindlichkeiten

Gerne bin ich Ihre Anwältin, wenn es um eheliches Güterrecht in Jena geht.