Unterhalt

Unterhalt - Anspruch und Berechnung
Die Unterhaltspflicht für Kinder kann unvorhergesehene Kosten mit sich bringen. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Ansprüche Sie haben bzw. welche Unterhaltsansprüche auf Sie zukommen, nehme ich gerne die entsprechenden Berechnungen vor. Diese orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle.
Sind Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet? Dann kommen neben den regelmäßigen Zahlungen unter Umständen besondere Unterhaltsverpflichtungen auf Sie zu. Etwa Hortbetreuungskosten des Kindes oder auch einmalige Kosten – etwa für Klassenfahrten.
Als Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Jena unterstütze ich Sie bei der Berechnung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes. Aber auch der Schutz vor unberechtigten Forderungen fällt in meinen Kompetenzbereic
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Gleichberechtigung wird auch in der Trennungszeit großgeschrieben. Beide Ehepartner sollen gleichermaßen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, die in der Ehe vorherrschen, partizipieren.
Sollten Sie der finanziell schwächere Ehepartner sein, ist es grundsätzlich möglich, Trennungsunterhalt von Ihrem Ehepartner zu fordern.
Nachdem die Scheidung rechtskräftig ist, gibt es keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt mehr. Der nacheheliche Unterhalt muss gesondert eingefordert werden. Grundsätzlich muss man nach rechtskräftiger Ehescheidung selbst für seinen Unterhalt aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wegen Kinderbetreuung, Alters oder Krankheit.
Im persönlichen Gespräch kläre ich Sie auf, ob Ihnen ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zusteht.
Einforderung von Trennungsunterhalt und Anspruch auf nachehelichen Unterhalt: In beiden Fällen berate ich Sie zu Ihren Optionen und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Streitfall. Ebenso schütze ich Sie vor unberechtigten Forderungen.


Elternunterhalt
Eltern und pflegebedürftige Eltern sind unter Umständen auf finanzielle Unterstützung durch ihre Kinder angewiesen. Rente, Ersparnisse und Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Teure Pflege- und Heimkosten lassen eine zusätzliche Bedarfslücke entstehen. Diese Lücke soll durch Elternunterhalt geschlossen werden.
Sie denken, Sie haben Anspruch auf Elternunterhalt? Gerne überprüfe ich das für Sie. Hierbei spielen Faktoren wie Ihre eigene Bedürftigkeit, die Beantragung von Grundsicherung und die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder eine Rolle.